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Rentenalter: Studiert und doppelt bestraft?

Die Idee, das Renteneintrittsalter nach Beitragsjahren zu berechnen, ist wohl der absurdeste Vorschlag, den ich bisher gehört habe.

Zunächst muss man sich daran erinnern, dass mittelbar über die Beitragsjahre bereits die Höhe der Rente errechnet wird. Wer weniger Jahre arbeitet, kann weniger Entgeltpunkte ansammeln, als jemand, der lange arbeitet.

Zum anderen soll ja durch das Renteintrittsalter in gewisser Weise die Rentenbezugsdauer gesteuert werden – je später ein Mensch in Rente geht, umso kürzer bezieht er sie, so die Logik – mors certa, hora incerta.

Desweiteren muss aber nach oben eine Grenze gezogen werden. Auch wenn man jetzt in Diskussionen davon ausgeht, dass studierte Leute „keine anstrengenden Arbeiten“ ausführen (was sowieso bestritten werden muss), gibt es irgendwo für jeden eine Grenze, ab dem es nicht mehr geht.

Soll man einer Frau, die unverheiratet aber in Partnerschaft lebend, vielleicht darauf verweisen, jahrelang als Hausfrau gewerkt hat, etwas darauf verweisen, mit 81 in Rente zu gehen?

Und was ist mit Migranten, die sagen wir mal, mit 40 Jahren nach Deutschland gekommen sind. Auch wenn sie Vollzeit arbeiten, werden sie ihr Renteintrittsalter nie erleben?

Viel wichtiger wäre es erstmal, denn Missstand der Beitragsbemessungsgrenze zu beheben. Warum soll beim doppelten Monatsgehalt Schluss sein? Man könnte die Grenze ja auch erhöhen oder gar ganz abschaffen. Warum wird so was nicht einmal durchgerechnet?